Nennen wir es - einen Ausgleich schaffen.
Dieser Ausgleich orientiert sich an der Frage: Was ist es der Klientin / dem Klienten selbst wert? Beide Seiten sollten sich mit der Vereinbarung wohl fühlen. Dann ist eine Übervorteilung oder Überforderung ausgeschlossen; sowohl emotional als auch materiell.
Insofern biete ich einen niederschwelligen Zugang an, der von der Qualität der Beratung keine Abstriche macht. Das betrifft alle Bereiche meines Leistungsspektrums.